Referatsleitung VI 4 (m/w/d)

Im Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist in der Abteilung VI „Informations- und Cybersicherheit“ im Referat VI 4 „Informationssicherheit“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Referatsleitung VI 4 (m/w/d)
Informationssicherheit zu besetzen. Eine unbefristete Stelle der Besoldungsgruppe A 16 HBesG oder vergleichbar steht zur Verfügung.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Personelle und fachliche Leitung des Referates VI 4 „Informationssicherheit“
- Koordination von Grundsatzangelegenheiten der Informationssicherheit in der hessischen Landesverwaltung
- Leitung des AK Informationssicherheit der hessischen Landesverwaltung
- Vertretung in länderübergreifenden Arbeitsgruppen, wie AG Informationssicherheit des IT-Planungsrates
- Zusammenarbeit mit dem BSI und relevanten Stakeholdern in konzeptionellen Fragen
- Leitung der Arbeiten zur Erhöhung der Cyber- und IT-Resilienz in der hessischen Landesverwaltung i.R. des Hessischen Sicherheits- und Resilienzrates
- Fachaufsicht über die HZD in Fragen der Informationssicherheit
- Übersetzung strategischer Ziele des CISO in operative Umsetzung des ISMS unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen (EU/Bund/Land)
- Impulse zu einer proaktiven Bedrohungsintelligenz insbes. im Hinblick auf neue Technologien
- Beratung und Unterstützung der verantwortlichen Stellen in der Landesverwaltung zur angemessenen Umsetzung der BSI-Standards
- Förderung der Maßnahmen des ISB im HMdI zum Ausbau, Betrieb und kontinuierliche Weiterentwicklung des ISMS und des IT-Risikomanagements im HMdI sowie Förderung der Maßnahmen der NIS-2-Umsetzung im HMdI
- Koordination von dedizierten Unterstützungsmaßnahmen zur Erhöhung der Informationssicherheit in den nachgeordneten Dienststellen des Innenressorts
- Koordination von Schnittstellen des ISMS zum BCM und IT-Krisenmanagement
- Vertretung der Informationssicherheitsanforderungen in Landesgremien, sowie Koordination von Arbeitsgruppen zur Abstimmung landesweiter ISM-Maßnahmen
- Schulungen der Landesverwaltung in der Informationssicherheit
Wir erwarten:
- Mit Sehr gut oder Gut abgeschlossenes Universitäts- oder Hochschulstudium
- Mehrjährige Erfahrung im Bereich der Strategie und Governance von Informationssicherheitsbelangen und im Informationssicherheitsmanagement
- Praktische Erfahrung auf föderaler und Länderebene
- Fundierte Fachkenntnisse in ISO 2700x Standards und/oder des BSIGrundschutzes
- Gute Kenntnisse der Inhalte der Informationssicherheitsleitlinie der hessischen Landesverwaltung (2025), der NIS-2-Anforderungen (EU/Bund/Land) und des HITSiG, der Grundlagen von BCM, IT-Krisenmanagement, IT-Risikomanagement
- Erfahrung im Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen und im IT-Notfallmanagement
- Ausgezeichnete Führungs- und Organisationskompetenz
- Ausgezeichnete intrinsische Motivation und Gestaltungswille
- Sehr gute zielgruppenorientierte Kommunikationsfähigkeit
- Hohe Zuverlässigkeit und ausgeprägtes Engagement sowie überdurchschnittliche Belastbarkeit
- Gutes Verständnis für politische Rahmenbedingungen
- Lösungsorientiertes Handeln, Konflikt- und Überzeugungsfähigkeit
- Bereitschaft zur Durchführung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung
Wir bieten:
- Eine unbefristete Stelle
- Eine verantwortungsvolle, abwechslungsreiche und sinnstiftende Tätigkeit
- Leistungsgerechte Vergütung entsprechend Ihrer Qualifikation mit den Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Vereinbarkeit von Familie oder Pflege und Beruf
- Grundsätzlich flexible Arbeitszeiten (06.00 bis 20 Uhr) und mobiles Arbeiten
- Landesticket
- Ein modernes, dynamisches und kollegiales Arbeitsumfeld
- Dienstgebäude fußläufig zum Hauptbahnhof
- Parkplätze und sichere Fahrradabstellplätze am Haus
- Laufgruppe, Fitnessraum, Wellhub und Chor
- Betriebsrestaurant
Eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, wird angestrebt. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Landesverwaltung strebt eine Erhöhung des Anteils von Menschen mit Migrationsgeschichte an. Bewerbungen von Menschen unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sind daher ausdrücklich erwünscht. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Verwendung dienlich sind. Teilzeitbeschäftigung ist vom Grundsatz her möglich, jedoch muss sichergestellt werden, dass die Stelle im vollen Umfang besetzt wird. Dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz wurde das Gütesiegel Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen verliehen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Ihre Bewerbung (mit aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen) richten Sie bitte unter der Angabe der Kennziffer 603/2026 im Format PDF an
bewerbung@innen.hessen.de oder über das Bewerbungsportal www.karriere.hessen.de
Für weitere Informationen stehen Ihnen Herr Ministerialdirigent Stettner, Leiter der Abteilung VI (0611/353 - 1900), sowie Frau Ministerialrätin Dr. Rohde (0611/353-1582), Leiterin des Personalreferats, zur Verfügung.
Der Bewerbung sind mindestens beizufügen: Ein Anschreiben, ein aktueller Lebenslauf, Abschlusszeugnisse, durch die das Vorliegen des geforderten Bildungsabschlusses nachgewiesen wird, ggf. Arbeitszeugnisse, eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte (nur bei Angehörigen es öffentlichen Dienstes), sofern vorhanden Kopien der dienstlichen Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse (hauptberufliche Tätigkeiten) und ggf. ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung i. S. d. § 2 SGB IX. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Ihre Daten werden ausschließlich für die Prüfung Ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden Ihre Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder ein sonstiger Rechtsgrund einer Löschung entgegenstehen. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person und zur Erreichbarkeit des behördlichen Datenschutzbeauftragten, finden Sie unter: https://innen.hessen.de/datenschutz.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nur in Kopie ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden.